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Re:Qualifizierung für Ergänzungskräfte (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Re:Qualifizierung für Ergänzungskräfte
#3
Qualifizierung für Ergänzungskräfte _FB_TIME_SINCE Karma: 0  
Hallo!
Ich möchte mich in einer dreijährigen Weiterbildung (zwei Nachmittage/ Abende pro Woche + jeden 3.Samstag) im Rahmen einer Qualifizierung für Ergänzungskräfte in Kindertageseinrichtungen gemäß KiBiz fortbilden.
Weiß jemand, ob ich diese von der Kirchengemeinde und Kindertageseinrichtung gewünschten/ geforderten Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen meiner Arbeitszeit durchführen kann? Gibt es in der KAVO hierzu entsprechende Regelungen? Kann ich für diese Fort- bzw. Weiterbildung Bildungsurlaub in Anspruch nehmen? Muss sich die Kirchengemeinde bzw. die Kindertageseinrichtung an die Kosten der Qualifizierungsmaßnahme beteiligen/übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika
 
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#4
admin ()
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Re:Qualifizierung für Ergänzungskräfte _FB_TIME_SINCE Karma: 0  
Hallo!
Die KAVO enthält die Anlage 25 "Bestimmungen über Fort- und Weiterbildung". Darin ist geregelt, unter welchen Umständen der Dienstgeber sich an den Kosten für Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter beteiligen muss oder soll und in welchem Umfang Arbeitsbefreiung zu erteilen ist.

Die Qualifizierung der Ergänzungskräfte zu Erzieherinnen ist meines Erachtens eine solche Weiterbildung, auf die diese Regelung der KAVO anzuwenden ist.
Sie liegt im dienstlichen Interesse und muss darum meines Erachtens vom Dienstgeber mitfinanziert werden.
Der Dienstgeber muss ein Interesse an der Qualifizierung seiner Mitarbeiterin, damit er zukünftig für sein Angebot - Kindertagesstätte - die öffentlich geforderten Mitarbeiterqualifizierung nachweisen kann.

Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Sie werden zu dieser Weiterbildung durch den Dienstgeber verpflichtet - dann muss der Dienstgeber die Kosten tragen und die Arbeitszeit zur Verfügung stellen (Anlage 25 zur KAVO § 4 Abs 1).
2. Die Weiterbildung liegt in beiderseitigem Interesse - dann werden Kosten und Zeit geteilt (Anlage 25 zur KAVO § 4 Abs 2).

Unter Beachtung der Anlage 25 zur KAVO gilt es nun eine Übereinkunft zu treffen.

Viele Grüße
Werner Stock
 
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