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Zeit- und Überstundenzuschläge nun präzise zu berechnen Sie waren in den letzten Jahren stiefmütterlich behandelt worden – die Regional-KODA NW hatte sie bei den letzten Entgelterhöhungen nicht neu berechnet: die Stundenentgelte der Anlage 21 zur KAVO. Mancherorts verbreitete sich daraufhin schon die Meinung, dass die Tabelle aus früheren Jahren, die sich noch auf die Vergütungsgruppen bezog, immer noch gültig sei. All der Unsicherheit ist nun ein Ende gemacht, seit dem 1. Mai 2009 gelten neue Stundenentgelte, die von den aktuellen Tabellenentgelten abgeleitet sind. |
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Arbeitsvertragsrecht für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter In kirchlichen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen arbeiten weit über 50.000 Menschen und verdienen dort ihren Lebensunterhalt. Die Katholische Kirche hat, wie auch andere Religionsgemeinschaften, von dem |
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