[ Erläuterung zu ausgewählten Stichworten ]
[ Arbeitsbefreiung aus persönlichen Gründen ] Drucken eMail

ich brauche frei: Mein Kind ist krank

Der § 40 KAVO trifft Regelungen zur Arbeitsbefreiung aus bestimmten persönlichen Anlässen unter Weiterzahlung bzw. unter Wegfall des Entgelts. Diese Bestimmung greift dabei teilweise in den Regelungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuches ein. Nach § 616 BGB wird der Mitarbeiter „des Anspruchs auf Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Die Regional-KODA hat im § 40 KAVO diese Anlässe festgelegt.

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[ Arbeitsvertrag ] Drucken eMail

Arbeitsvertragsmuster der KAVO

Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, dass ihr Arbeitsvertrag schriftlich unter Verwendung des Musterarbeitsvertrages abgeschlossen wird. Die KAVO kennt diese Bestimmung im § 3. Das Arbeitsvertragsmuster findet sich in der Anlage 2 zur KAVO. 

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[ Streit - Schlichtung ] Drucken eMail

KAVO-Schlichtung

Klar, auch beim Arbeitsvertrag zwischen einem kirchlichen Dienstgeber und seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter kann es zu unterschiedlichen Interpretationen über das kommen, was genau gemeint ist und welche Leistungen demzufolge durch die beiden Vertragsparteien zu erbringen sind. Die im vergangenen Herbst vorgenommenen neuen Eingruppierungen in die S-Tabelle bieten z. B. durchaus ein üppiges Potenzial für Meinungsverschiedenheiten. Bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis soll der Schlichtungsausschuss angerufen werden (§ 47 KAVO).

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