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Arbeitsvertragsmuster der KAVO

Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, dass ihr Arbeitsvertrag schriftlich unter Verwendung des Musterarbeitsvertrages abgeschlossen wird. Die KAVO kennt diese Bestimmung im § 3. Das Arbeitsvertragsmuster findet sich in der Anlage 2 zur KAVO. 

Im Vertrag gibt es an einigen Stellen mehrere Optionen.

So kann z. B. verabredet werden, ob man bei einer Teilzeitbeschäftigung eine feste Stundenzahl oder einen prozentualen Anteil einer Vollbeschäftigung will. Die Wirkung dieser Verabredung zeigt sich immer dann, wenn sich aufgrund von Beschlüssen der Regional-KODA NW die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ändert. (zuletzt im August 2008)

§ 5 des Vertragsmusters muss im heutigen Sprachgebrauch die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe bezeichnen (nicht mehr die Vergütungsgruppe).

[ Die Bestimmung im Wortlaut ]

Anlage 2 zur KAVO

Musterarbeitsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 KAVO

§ 1

(1) Zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern der Kirchengemeinden, Gemeindeverbände und überpfarrlichen Einrichtungen einschließlich deren unselbständigen Einrichtungen ist der nachstehende Musterarbeitsvertrag zu verwenden.

(2) Zum Abschluss von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern des (Erz-) Bistums einschließlich seiner unselbständigen Einrichtungen ist der nachstehende Musterarbeitsvertrag mit folgenden Streichungen zu verwenden:

a) hinter der Benennung des Wohnsitzes des Mitarbeiters die Worte: „vorbehaltlich der Genehmigung durch das (Erz-)Bischöfliche Generalvikariat”,

b) in § 9 Satz 2 die Worte „und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung”,

c) der „Genehmigungsvermerk” unter den Unterschriften der Parteien des Arbeitsvertrages.

§ 2

Musterarbeitsvertrag für kirchliche Mitarbeiter:

ARBEITSVERTRAG

Zwischen _________________________

vertreten durch _____________________
(Dienstgeber)

und

_________________________________
(Mitarbeiter)

geb. am __________________ wohnhaft ________________________

wird vorbehaltlich der Genehmigung durch das (Erz-)Bischöfliche Generalvikariat folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1

Der Dienst in der katholischen Kirche erfordert vom Dienstgeber und Mitarbeiter die Bereitschaft zu gemeinsam getragener Verantwortung und vertrauensvoller Zusammenarbeit unter Beachtung der Eigenart, die sich aus dem Auftrag der Kirche und ihrer besonderen Verfasstheit ergibt. Der Dienst in der katholischen Kirche erfordert vom Mitarbeiter, dass er seine persönliche Lebensführung nach der Glaubens- und Sittenlehre und den sonstigen Normen der katholichen Kirche einrichtet.

§ 2

Die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) ist in ihrer jeweiligen Fassung einschließlich der Anlagen Bestandteil dieses Vertrages.

§ 3

Die Einstellung als ___________________________________________

erfolgt ab _______  auf unbestimmte Zeit     für die Zeit bis _______

Grund der Befristung:_________________________________________

Der Beschäftigungsumfang beträgt:

_____% des Beschäftigungsumfanges eines vergleichbaren vollbeschäftigten Mitarbeiters, das sind z. Zt. __ Wochenstunden *)

_____ Wochenstunden, das sind z. Zt. __ % des Beschäftigungsumfanges eines vergleichbaren vollbeschäftigen Mitarbeiters *).

Soweit ein Tätigkeitskatalog Grundlage für den vereinbarten Beschäftigungsumfang ist, ist er Bestandteil dieses Vertrages, er wurde dem Mitarbeiter ausgehändigt.

Die Zeit vom ________ bis ________ gilt als Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann.

§ 4

Dienstvorgesetzter gemäß § 17 KAVO ist _____________________

§ 5

Der Mitarbeiter ist in der Vergütungsgruppe K ___ Fallgruppe _____, beginnend mit der Stufe _________ eingruppiert.

Die Abtretung von Vergütungsansprüchen ist ausgeschlossen (§ 399 BGB).

§ 6

Ist der Mitarbeiter wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht (mehr) krankenversicherungspflichtig, soll er für sich und seine Familienangehörigen eine den Bestimmungen des § 257 SGB V entsprechende Krankenversicherung abschließen (vgl. Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen - Anlage 10 zur KAVO -).

§ 7

Die Vertragspartner sollen bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis vor Einschaltung von staatlichen Gerichten oder Behörden zum Zwecke der gütlichen Einigung den/die beim Generalvikariat bestehende/n Schlichtungsausschuss/Schiedsstelle anrufen (§ 47 KAVO). Die Anrufung des/der Schlichtungsausschusses/ Schiedsstelle macht die Beachtung arbeitsrechtlicher Ausschlussfristen, insbesondere bei Kündigungen, nicht entbehrlich.

§ 8

Bei Einstellung auf bestimmte Zeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende/6 Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres*) gekündigt werden.

Das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des § 42 KAVO gekündigt werden.

Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens mit der Erreichung der Altersgrenze gemäß § 49 KAVO. Darüberhinaus endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung in den Fällen des § 48 KAVO.

§ 9

Bisherige mündliche oder schriftliche Zusagen und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn und soweit sie in diesem Vertrag vereinbart sind. Vertragsänderungen, -ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung.

Dieser Vertrag ist _____ fach gefertigt;
je eine Ausfertigung erhalten die beiden Vertragspartner
und _____________________________ (z. B. das (Erz-)Bischöfliche Generalvikariat).

§ 10

Der Mitarbeiter ist verpflichtet, dem Dienstgeber unverzüglich jedes andere Arbeitsverhältnis unter Angabe des Beschäftigungsumfanges und der Vergütung sowie jeder Vergütungserhöhung mitzuteilen.

§ 11

Sonstige Vereinbarungen:

___________ , den __________

___________ , den __________

__________________________
(Mitarbeiter)

__________________________
(Unterschrift/en Dienstgeber)

__________________________
(ggfs. ges. Vertreter)

 
 

(Siegel)

 

Genehmigungsvermerk:

*) Nichtzutreffendes bitte streichen!

 
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