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Die Regional-KODA NW tagt üblicherweise vier Mal pro Jahr und beschließt neue Regelungen des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen in den fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümern. Einige der jüngsten Beschlüsse der Regional-KODA NW:
- Änderung der Anlage 21 / § 3 Stundenentgelt zum 1. Mai 2009
- Änderung des § 22 Vorübergehende Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit
- Änderung des § 14 Arbeitszeit
- Änderung der Anlage 5 Höhe der Entgelte für 2009
- Änderung der Anlage 27 / § 6 Entfristung der Besitzstanszulagen
- Änderung des § 25 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
- Einführung des § 26 Leistungsentgelt und des § 26 a Pauschale Jahreszahlung
- Änderung der Anlage 14 / § 2 Höhe des Weihnachtsgeldes
- Änderung der Anlage 5b Tätigkeitsmerkmale für neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Ausführliche Nachrichten aus der Regional-KODA NW finden Sie auf der Internetseite der Kommission: hier klicken (Dieser Link führt Sie zum Teil der Mitarbeiterseite der Kommission.) |
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© 2008 Werner Stock, Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation