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Zeit- und Überstundenzuschläge nun präzise zu berechnen

Sie waren in den letzten Jahren stiefmütterlich behandelt worden – die Regional-KODA NW hatte sie bei den letzten Entgelterhöhungen nicht neu berechnet: die Stundenentgelte der Anlage 21 zur KAVO. Mancherorts verbreitete sich daraufhin schon die Meinung, dass die Tabelle aus früheren Jahren, die sich noch auf die Vergütungsgruppen bezog, immer noch gültig sei. All der Unsicherheit ist nun ein Ende gemacht, seit dem 1. Mai 2009 gelten neue Stundenentgelte, die von den aktuellen Tabellenentgelten abgeleitet sind.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen erhalten ein Monatsentgelt, gleichgültig wie viele Arbeitstage der Monat hat und somit Arbeitsstunden geleistet werden. Die Höhe des Entgelts bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in der sie eingruppiert sind und nach der für sie geltenden Stufe.

Wozu dann aber ein Stundenentgelt?

Kommt es aber zu Überstunden und können diese nicht durch entsprechende Arbeitsbefreiung in der Folgezeit ausgeglichen werden, wird eine Überstundenvergütung bezahlt. Das prozedere ist im § 15 Abs. 4 KAVO geregelt. Die Überstundenvergütung setzt sich zusammen aus besagtem Stundenentgelt zuzüglich eines Zuschlages in Höhe von 15 % des Stundenentgelts.

Und auch für die Berechnung der Zeitzuschläge (Anlage 21 zur KAVO) wird das Stundenentgelt benötigt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Hauswirtschaft, z.B., erhalten nämlich für Arbeit an Sonntagen neben dem Entgelt für die Arbeitsleistung einen Zeitzuschlag von 25 % je Stunde.

Die Nachlieferung liegt für die Käufer der Textausgabe der KAVO-NW im Kundenservice bereit.

 
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