|
Linksammlung Das kircheneigene Arbeitsrecht gilt in den Grenzen und Möglichkeiten der für alle geltenden Gesetze. Informiert zu sein über die übrigen Gesetze und Bestimmungen ist nicht nur im Streitfall hilfreich sondern kann auch interessant sein für die eigene Handlungsplanung. Hier finden Sie eine Sammlung von Links zu im Internet gepflegten Gesetzessammlungen und für das kirchliche Arbeitsrecht relevanten Bestimmungen.
Ordnungen der Katholischen Kirche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse Die katholischen (Erz-)Bischöfe in der Bundesrepublik Deutschland haben hier die Grundprinzipien des kirchlichen Dienstes und die Bedingungen für die Arbeitsverhältnisse von kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern festgelegt.
Gesetze des Bundes: Das Bundesministerium der Justiz stellt nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht unter bundesrecht.juris.de/aktuell.html bereit. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Seine vollständige Bezeichnung „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ gibt gut den Zweck des Gesetzes wider.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Der Zweck des Gesetzes ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen. Ausgenommen sind Beschäftigte im liturgischen Bereich der Kirchen.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Die Elternzeit mit dem Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit gibt Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) In den §§ 611 - 630 finden sich die Regelungen für das Dienstverhältnis. Der Arbeitsvertrag, auch der zwischen dem kirchlichen Dienstgeber und seinem Mitarbeitenden, ist ein Unterfall dieser Vertragsart. § 613 a regelt die Ansprüche von Mitarbeitenden beim Betriebsübergang.
Kündigungsschutzgesetz ( KSchG) Dieses Gesetz beschränkt die im Zivilrecht grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Verträgen mit einer längeren Laufzeit zugunsten des Arbeitnehmers bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen auf sozial gerechtfertigte Kündigungen.
Mutterschutzgesetz (MuSchG) Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz.
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.
Die Sammlung von Links zu im Internet gepflegten Gesetzessammlungen und für das kirchliche Arbeitsrecht relevanten Bestimmungen kann noch weiter ausgebaut werden. Sie können sich beteiligen und Links einreichen, die Sie für interessant und wichtig halten. |