[ die KAVO ] Drucken eMail

Arbeitsvertragsrecht für die kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

In kirchlichen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen arbeiten weit über 50.000 Menschen und verdienen dort ihren Lebensunterhalt. Die Katholische Kirche hat, wie auch andere Religionsgemeinschaften, von dem

verfassungsgemäßen Recht Gebrauch gemacht und die Arbeitsvertragsbedingungen für ihre Angestellten in einer eigenen Ordnung geregelt – Tarifverträge gelten hier nicht.

Das Leitmotiv der „Dienstgemeinschaft” beschreibt das Verhältnis zwischen Dienstgeber und Mitarbeitern in einer religiös getragenen Grundstimmung. Das Grundprinzip des kirchlichen Dienstes ist die Idee, dass alle in einer Einrichtung der Katholischen Kirche Tätigen durch ihre Arbeit ohne Rücksicht auf die arbeitsrechliche Stellung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche erfüllen. Gleichwohl ist das Verhältnis zwischen den beiden Vertragsparteien – Dienstgeber und Mitarbeiter - nicht nur biblischer Natur. Die unterschiedlichen Interessen, Rechte und Pflichten sind durch eine paritätisch besetzte Kommission in einer Arbeits- und Vergütungsordnung gefasst und Grundlage des Arbeitsverhältnisses.

 
< zurück
[ Zurück ]


KAVO-NW | [ startseite ] arrow [ neuigkeiten ] arrow [ die KAVO ]

© 2008 Werner Stock, Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation
[ startseite ]
[ das Buch ]
[ die CD-ROM ]
[ bestellen ]
[ neuigkeiten ]
[ forum ]
[ service ]
[ kontakt ]
[ suche ]
[ Widerrufsbelehrung ]
[ impressum ]