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KAVO-Schlichtung Klar, auch beim Arbeitsvertrag zwischen einem kirchlichen Dienstgeber und seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter kann es zu unterschiedlichen Interpretationen über das kommen, was genau gemeint ist und welche Leistungen demzufolge durch die beiden Vertragsparteien zu erbringen sind. Die im vergangenen Herbst vorgenommenen neuen Eingruppierungen in die S-Tabelle bieten z. B. durchaus ein üppiges Potenzial für Meinungsverschiedenheiten. Bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis soll der Schlichtungsausschuss angerufen werden (§ 47 KAVO). |
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[ Neue Ausgabe der KAVO-NW ] Die Ausgabe 2010 mit den neuen Tätigkeitsmerkmalen für den Erziehungsdienst wird in diesen Tagen ausgeliefert. |
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